Vorher-Nachher: gründlich gereinigte Fläche
Ein Ergebnis aus der Praxis – ziehen Sie den Regler und sehen Sie den Unterschied.
Gepflegte Treppenhäuser und Gemeinschaftsflächen für Hausverwaltungen, Eigentümer und WEGs.
Wir haben Ihnen eine Bestätigung per E-Mail gesendet und melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem unverbindlichen Angebot.

Das Treppenhaus ist der erste Eindruck eines Hauses und gleichzeitig der häufigste Streitpunkt zwischen Mietern und Verwaltung. Wer die Reinigung an einen Betrieb vergibt, kauft vor allem eines: Ruhe. Feste Tage, nachvollziehbare Ausführung, keine Diskussionen über den Putzplan.
In einem Haus mit sechs bis acht Parteien reicht meist ein Einsatz pro Woche. Bei mehr Parteien, Erdgeschosspraxen oder starkem Publikumsverkehr sind zwei sinnvoll. Häuser mit Kellerabgang zum Garten oder mit Hunden im Haus brauchen im Herbst und Winter erfahrungsgemäß mehr Aufmerksamkeit im Eingangsbereich – das steuern wir über die Jahreszeiten, ohne den Preis anzupassen.
In jedem betreuten Haus hängt eine Liste im Flur, auf der Datum und Kürzel eingetragen werden. Für Mieter ist damit sichtbar, dass und wann gereinigt wurde. Für Sie als Verwaltung ist es der Beleg, wenn jemand behauptet, es sei nichts passiert. Das räumt die meisten Beschwerden aus, bevor sie entstehen.
Die Räum- und Streupflicht liegt beim Eigentümer und lässt sich auf einen Dienstleister übertragen. Wir übernehmen Gehwege, Hauszugang und Mülltonnenplatz nach den Vorgaben der jeweiligen Stadt. Das ist ein eigener Auftrag mit eigener Kalkulation – wir schlagen ihn Ihnen gern zusammen mit der Treppenhausreinigung vor.
Abgerechnet wird pro Aufgang und Einsatz. Entscheidend sind Anzahl der Etagen, Parteien und Zusatzflächen wie Keller oder Waschküche. Bei mehreren Objekten derselben Verwaltung wird es pro Haus günstiger. Die Kosten sind als Betriebskosten auf die Mieter umlagefähig.
Wir arbeiten in Bochum, Herne, Dortmund, Essen und Mülheim an der Ruhr. Innerhalb dieser Städte berechnen wir keine Anfahrtspauschale. Weil die Wege kurz sind, können wir auch kurzfristig reagieren, wenn es einmal schnell gehen muss.
Wählen Sie Ihre Stadt – dort finden Sie Details zu Einsatzgebiet, Ablauf und Preisen vor Ort.
Ja, Treppenhausreinigung zählt zu den umlagefähigen Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung, sofern der Mietvertrag das vorsieht. Sie erhalten eine Rechnung, die sich für die Nebenkostenabrechnung verwenden lässt.
Wir vereinbaren einen festen Tag und halten ihn ein. Fällt er auf einen Feiertag, reinigen wir am Werktag davor oder danach und kündigen das an.
Das Haus – üblicherweise über einen Anschluss im Keller oder Flur. Einen abschließbaren Platz für Eimer und Wischmopp stellen viele Verwaltungen zur Verfügung, nötig ist er aber nicht.
Ja. Nach Umzügen bleibt oft Kartonagenstaub und Kratzspuren zurück. Das ist eine Zusatzleistung, die wir separat anbieten – melden Sie sich einfach vorher.
Kabinenboden, Spiegel, Bedienfeld und die Türschienen nehmen wir gern mit ins Leistungsverzeichnis auf.
Ein Ergebnis aus der Praxis – ziehen Sie den Regler und sehen Sie den Unterschied.
Beschreiben Sie uns kurz Ihr Objekt. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem unverbindlichen Festpreisangebot – ohne versteckte Kosten.
Wir haben Ihnen eine Bestätigung per E-Mail gesendet und melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem unverbindlichen Angebot.