Zum Inhalt springen
Lange Malterse 41, 44795 Bochum Mo–Sa: 08:00–18:00 Uhr · Sonntag: geschlossen

AGB

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Ruhrglanz Gebäudereinigung (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über Reinigungsleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen schriftlich zustimmt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

§ 3 Leistungsumfang

Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis bzw. der Auftragsbestätigung. Zusatzleistungen werden gesondert vergütet.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt Zugang zu den Reinigungsflächen sowie – soweit erforderlich – Wasser und Strom unentgeltlich zur Verfügung. Empfindliche Oberflächen sind vor Arbeitsbeginn zu benennen.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, die in der Rechnung gesondert ausgewiesen wird. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Unterhaltsreinigung erfolgt die Abrechnung monatlich.

§ 6 Ausführungsfristen

Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Bei höherer Gewalt, Witterungseinflüssen oder anderen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen verlängern sich Ausführungsfristen angemessen.

§ 7 Mängelrüge und Gewährleistung

Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Leistungserbringung, in Textform anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet.

§ 8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung.

§ 9 Kündigung von Dauerschuldverhältnissen

Verträge über wiederkehrende Reinigungsleistungen können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 10 Abwerbeverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und zwölf Monate danach keine Mitarbeiter des Auftragnehmers abzuwerben.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und – soweit zulässig – Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Kontakt

Kostenloses Angebot in unter einer Minute

Beschreiben Sie uns kurz Ihr Objekt. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem unverbindlichen Festpreisangebot – ohne versteckte Kosten.

Kostenloses Angebot anfordern
In 60 Sekunden
  1. 1Leistung
  2. 2Kontakt
  3. 3Details

Welche Reinigungsleistung benötigen Sie?

Wie können wir Sie erreichen?

Objektdetails

Unverbindlich und kostenlos. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage genutzt.

Vielen Dank! Ihre Anfrage ist eingegangen.

Wir haben Ihnen eine Bestätigung per E-Mail gesendet und melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem unverbindlichen Angebot.

+49 177 5893928

Schreiben Sie uns