AGB
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Ruhrglanz Gebäudereinigung (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über Reinigungsleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen schriftlich zustimmt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
§ 3 Leistungsumfang
Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis bzw. der Auftragsbestätigung. Zusatzleistungen werden gesondert vergütet.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt Zugang zu den Reinigungsflächen sowie – soweit erforderlich – Wasser und Strom unentgeltlich zur Verfügung. Empfindliche Oberflächen sind vor Arbeitsbeginn zu benennen.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, die in der Rechnung gesondert ausgewiesen wird. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Unterhaltsreinigung erfolgt die Abrechnung monatlich.
§ 6 Ausführungsfristen
Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Bei höherer Gewalt, Witterungseinflüssen oder anderen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen verlängern sich Ausführungsfristen angemessen.
§ 7 Mängelrüge und Gewährleistung
Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Leistungserbringung, in Textform anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet.
§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung.
§ 9 Kündigung von Dauerschuldverhältnissen
Verträge über wiederkehrende Reinigungsleistungen können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 10 Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und zwölf Monate danach keine Mitarbeiter des Auftragnehmers abzuwerben.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und – soweit zulässig – Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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